Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.
Munition:
Handelsübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen.
Scheiben:
Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 – 9 = je 25 mm.
Entfernung:
100 m.
Anschlag:
Liegend freihändig – stehend freihändig. Im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muss, verwendet werden.
Programm:
40 Schuss bestehend aus 2 Serien liegend à 10 Schuss und aus 2 Serien stehend à 10 Schuss (Regel 1.58 SpO).
Sichere Aufbewahrung von Waffen und Kontrolle der Einhaltung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften