Sie möchten Mitglied im Schießclub Menzelenerheide von 1996 e.V. werden!?

 

Laden Sie dazu einfach die Beitrittserklärung herunter und schicken Sie diese ausgefüllt und unterschrieben an die folgende Adresse:

 

Schießclub Menzelenerheide von 1996 e.V.

Schulstrasse 59h

46519 Alpen / Menzelen-West

DEUTSCHLAND

Sie benötigen Informationen zur Beitrittserklärung – sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

 

Grundlage der Mitgliedschaft bilden die Satzung und Beitragsordnung unseres Vereins.

 

Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Termin (an einem Montag oder Freitag von 18.00 – 21.00 Uhr) auf unserer Standanlage mit der Vereinsführung

 

Kontakt: info@sc-menzelenerheide.de

 

Zu diesem Termin können Sie schon den ausgefüllten Aufnahmeantrag mitbringen. Mit Abgabe des ausgefüllten Aufnahmeantrages und Erlaubnis zum Einzug der Probezeit- und Aufnahmegebühr beginnt Ihre Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können Sie den Schießstand wie ein Mitglied nutzen und wir können Sie und Sie uns kennenlernen. In der Probezeit haben Sie die Möglichkeit nach Ihrer Freischaltung den geschützten Mitgliederbereich zu nutzen.

 

Alternativ dazu können Sie die Beitrittserklärung natürlich auch bei einem der Vorstandsmitglieder abgeben.

 

Nach Ablauf der Probezeit, bekommen Sie Post von unserem Vorstand und sind bei positivem Beschluss dann vollwertiges Mitglied des Schießclub Menzelenerheide von 1996 e.V.

 

Der SEPA-Antrag muss von Ihnen ausgefüllt werden, damit der Vereinsbeitrag in den folgenden Jahren per Lastschrift eingezogen werden kann. Wir müssen so verfahren, weil das Lastschriftverfahren mit Ihrer Mitgliedsnummer beim Rheinischen Schützenbund in unserer Vereinsverwaltung verknüpft ist.

 

Um PDF-Dokumente anzeigen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie kostenlos von der Internetseite des Herstellers herunterladen können:

Kündigung der Mitgliedschaft

 

Erläuterung zu § 3 der Vereinssatzung

 

Eine Kündigung kann nur in Schriftform bis zum 30.10. des laufenden Jahres vom Vereinsmitglied eingereicht werden und gilt immer zum 31.12. des laufenden Jahres. Für die Einhaltung der Frist gilt der Poststempel. Nach Überschreitung der Frist, ist man noch Mitglied mit allen Rechten und Pflichten bis zum 31.12. des Folgejahres.

 

Bei einer Kündigung während der Probezeit besteht kein Anrecht auf anteilmäßige Rückzahlung von Beiträgen

Mitgliederbereich
Für den Vorstand
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Das kleine Waffenlexikon
Fragenkatalog Sachkunde

Sichere Aufbewahrung von Waffen und Kontrolle der Einhaltung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften

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