Die eigene Waffe

Für die Befürwortung einer Beantragung von Schusswaffen bei der zuständigen Behörde müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein, die sich aus dem Waffengesetz ergeben:

Nachweis eines Bedürfnisses

(Sportschütze – regelmäßige Teilnahme an Trainingsveranstaltungen gemäß den Sportordnungen der Dachverbände)

Mindestens eine einjährige Mitgliedschaft in einem schießsportlichen Verein Zusätzliche Mitgliedschaft in einem Dachverband – z. B. RSB

Den Nachweis des Bedürfnisses kann das Vereinsmitglied durch seine Mitgliedschaft im Verein und der Teilnahme an Trainingveranstaltungen und Wettbewerben gemäß anerkannten Regeln der jeweiligen Dachverbände erbringen. Für die Führung des Nachweises ist jedes Mitglied selbst verantwortlich (Führung eines Schießbuches).

Mindestalter 21 Jahre (bis 25 Jahre ist eine psychologische Prüfung erforderlich)

Nachweis der Sachkunde

Der Nachweis der Sachkunde kann durch die Teilnahme an einem Waffensachkundelehrgang erworben werden.

Zuverlässigkeit und Eignung

(Prüfung durch die zuständige Kreispolizeibehörde)

Die Beantragung der Waffen erfolgt ausschließlich über die Dachverbände

Mitgliederbereich
Für den Vorstand
Spiegel mit Schütze-2
Infokarte zum Waffengesetz
Das kleine Waffenlexikon
Fragenkatalog Sachkunde

Sichere Aufbewahrung von Waffen und Kontrolle der Einhaltung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften

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